Wir haben bis zu diesem Zeitpunkt keine offizielle Stellungnahme der Bundesregierung zu der gestern Abend erfolgten Aufdeckung des sogenannten Bundestrojaners. Er ist eines der zentralen Instrumente moderner polizeilicher Ermittlungsarbeit gewesen. Offenkundig geht es hier aber nicht um Netz- oder Medienpolitik oder um die Scherze von Internet-Aktivisten. Vielmehr um das Selbstverständnis des liberalen Rechtsstaates im Umgang mit der Gesellschaft. Das ist keineswegs neu. Vielmehr hat es schon immer eine Debatte über die Frage gegeben, ob und wie etwa Prävention mit rechtsstaatlichen Grundsätzen zu vereinbaren ist, die nicht ohne Grund zwischen strafloser Vorbereitungshandlung und dem strafbaren Versuch unterscheidet. Prävention ist in dieser Interpretation der Versuch zur Kontrolle der Gesellschaft. Nur wer kontrolliert die Kontrolleure? Und welche Legitimation hat die Polizei, sich wie in ihrer frühen Geschichte vor allem als ein Instrument der Gesellschaftspolitik zu verstehen? Wer den zeitgeschichtlichen Kontext des Bundestrojaners verstehen will, sollte dieses Interview von Sebastian Cobler mit Horst Herold aus dem Jahr 1980 lesen. Herold war damals der Präsident des BKA und Cobler ein linksliberaler Rechtsanwalt. Das Interview in der Transatlantik war von Herold nicht autorisiert worden. Es dokumentiert aber den Kern des Problems.
Wer kontrolliert die Kontrolleure?
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Die exponierte Stellung setzt dauerhaft Isolation voraus. Der in der Isolation mit allen Mitteln der Macht Ausgestattete, fühlt sich gottgleich und unangreifbar. Ein Fehler. Parallelwelten können nie den Anspruch haben, Teil einer Gesellschaft zu sein.
“Wer immer mehr Freiheit zu Gunsten der Sicherheit opfert,
wird am Ende beides verlieren“.
(Benjamin Franklin)
Wer kontrolliert die Kontrolleure?
Herr Friedrich und seine Leute:
http://www.bmi.bund.de/DE/Ministerium/BMI/bmi_node.html
Was wird er morgen in den Interviews sagen?
Laut Nachrichten im Deutschlandfunk von 17 Uhr streitet das Innenministerium rundweg ab, mit dem von CCC und F-Secure analysierten “Bundestrojanern” etwas zu tun zu haben. Aha…
Ganz herzlichen Dank für den Link zu diesem tollen Interview.
… zu seinen Leuten gehört insbesondere Klaus-Dieter Fritsche:
http://www.politik.de/themen/tdt-bundestrojaner-im-dauereinsatz-7022.html
Stimmt nicht, @Doktor D, s. Link.
http://de.wikipedia.org/wiki/Klaus-Dieter_Fritsche
Schirrmacher weist darauf hin, dass CCC ausdrücklich nicht von einem Bundes-, sondern von einem Staatstrojaner spricht.
Der Verfassungsbruch hat möglicherweise einen Januskopf. Anderen, die das Instrument einsetzen, nicht Einhalt geboten zu haben – oder aktiv selbst daran mitgewirkt zu haben.
Der Trojaner hat wohl mehrere Namen: http://www.internet-law.de/2011/10/ozapft-is-uberwachungsrepublik-deutschland.html
Gesetz über das Bundeskriminalamt und die Zusammenarbeit des Bundes und der Länder in kriminalpolizeilichen Angelegenheiten (Artikel 1 des Gesetzes über das Bundeskriminalamt und die Zusammenarbeit des Bundes und der Länder in kriminalpolizeilichen Angelegenheiten)
§ 1 Zentrale Einrichtungen zur Zusammenarbeit in kriminalpolizeilichen Angelegenheiten
(1) Der Bund unterhält ein Bundeskriminalamt zur Zusammenarbeit des Bundes und der Länder in kriminalpolizeilichen Angelegenheiten.
Der Regierungssprecher dementiert etwas, was niemand behauptet hat. Es wäre allerdings die Frage zu stellen, ob das BKA in einem zentralen Punkt moderner Ermittlungsmethoden seine Aufgabe aus § 1 Abs. 1 erfüllt. Oder ob hier im Rahmen der föderalen Ordnung jedes LKA mit seinen begrenzten Ressourcen eigenständig operiert. Der Terminus Bundestrojaner kann also nur Staatstrojaner meinen, nichts anderes. Wenn die Aktivitäten der Länder nicht koordiniert worden sein sollten, hat man allerdigns auch eine interessante Debatte. Das wäre nämlich ein Rückfall in die Zeiten vor dem Amtsantritt von Horst Herold im Jahr 1971.
“Das zuständige Bundesinnenministerium ging am Sonntag zunächst auf Tauchstation – dann dementierte die Behörde am Nachmittag zumindest für das BKA: „Das Bundeskriminalamt hat den (…)sogenannten Trojaner nicht eingesetzt“, sagte ein Sprecher. Ob andere Ermittlungsbehörden die Überwachungssoftware eingesetzt haben könnten, ließ er offen: „Im Übrigen sind die zuständigen Justiz- und Sicherheitsbehörden des Bundes und der Länder jeweils eigenständig für die Einhaltung technischer und rechtlicher Vorgaben verantwortlich.“
http://www.morgenpost.de/politik/article1788470/BKA-bestreitet-Einsatz-von-Bundestrojaner.html
” … jeweils eigenständig für die Einhaltung technischer … Vorgaben verantwortlich.”
Interessante Auskunft.
@f.lübberding 18:28
Den Verweis verstehe ich nicht.
Polizeiaufgaben sind grundsätzlich Ländersache (Art. 30 GG), was Kooperationen nicht ausschließt.
Die Polizei handelt als Exekutive, zu kontrollieren ist sie also von der Legislative, sprich dem Parlament (Landesparlament bzw., wenn es um die Bundespolizei geht, Bundesparlament).
Unabhängig davon gehe ich davon aus, dass sämtliche Institutionen die Software kennen.
Es gibt zwei Freistaaten und meines Wissens zwei Landesregierungen, die sich Staatsregierung nennen. Bei diesen beiden handelt es sich um Hessen und Baden-Württemberg.
wowy
Die Frage ist, ob in diesem neuen und wichtigen Feld polizeilicher Ermittlungsarbeit die Trennung zwischen Landes- und Bundespolizei sinnvoll ist. Dabei geht es weniger um die Frgae, wer diesen Trojaner eingesetzt hat, sondern um die mit ihm verbundenen Möglichkeiten.
Genau hier fängt die Debatte an. Oder es handeln alle LKAs eben eigenständig. Das wäre allerdings ebenfalls kritisch zu diskutieren. Genau das ist die Aufgabe des BKA: diese Form der Kleinstaaterei zu verhindern. Denke aber nicht, dass das hier der Fall gewesen ist.
Hans Hütt
Es kann sich jeder Freistaat nennen … . Aber ganz sicher wäre es eine große Erleichterung für die Bundesregierung, wenn hier die selbsternannten Freistaaten frei gehandelt hätten … .
@ Hans Hütt
Freistaat sind Bayern, Sachsen und Thüringen
Hessen heißt heute Landesregierung, ebenso BA-Wü (die Bezeichnung Staat galt in diesen beiden Ländern nur von 1919-45).
@wowy, »Die Polizei handelt als Exekutive, zu kontrollieren ist sie also von der Legislative, sprich dem Parlament«
Ist das so? Es ging hier um die Umsetzung eines Codes, welcher den gesetzlichen und verfassungsrechtlichen Vorgaben entsprechen musste, nicht um ein Gesetz. Auf die Problematik Code und Gesetz geht Schirrmacher ein. Dem Staatssekretär des Bundesinnenministeriums war die Trojanerproblematik bekannt. Der Code war zu checken – vom (Bundes-)Innenministerium. Da scheint es aber offenbar Befangenheitsprobleme zu geben…
@A.G. Exekutivhandlung ohne Ermächtigungsgrundlage, da verfassungswidrig. Ob es eine Landes- oder Bundesinstitution war, sie darf einen Code nur aufgrund einer Ermächtigung = Gesetz basteln.
Folgt man den Ausführungen des CCC hat das BVerfG die Reichweite des jetztigen Codes als verfassungswidrig bezeichnet.
Die Handlungen der Polizei, auch das basteln und benutzen verfassungswidriger Software, unterliegt der Kontrolle der Legislative.
A.G.
Der Code war zu checken – vom (Bundes-)Innenministerium.
Das ist der Punkt. Es geht nicht mehr um die technischen Details (die werden übrigens nicht bestritten), sondern um die institutionelle Verantwortung für den Trojaner. Kollege Clauß hat in der Welt folgende Fragen gestellt:
“Im Vordergrund der ersten Reaktionen auf die CCC-Veröffentlichung stehen aber andere Fragen, zu Recht: Darf es dieses Werkzeug der Verbrechensbekämpfung in Deutschland überhaupt geben? In wessen Auftrag geschah das? Auf welcher Rechtsgrundlage?”
Natürlich darf es dieses Instrument geben, aber nur in dem bekannten rechtlichen Rahmen. Es geht auch nicht um die Frage, wer dieses Instrument eingesetzt hat, sondern wer die Verantwortung für seine Entwicklung hat. Eine Rechtsgrundlage gibt es offenkundig nicht.
“Bevor die Empörungswellen nun hochschlagen, ist zunächst zu klären, wo der „Staatstrojaner“ herkommt und ob er eingesetzt wurde. Sollten deutsche Ermittler auf eigene Faust mit einer lausig programmierten Software unterwegs gewesen sein, sind Konsequenzen unvermeidlich.”
Sie programmieren selber diese Software? Interessante Sichtweise auf die Arbeit unserer Polizeiapparate.
“Handelt es sich bei dem Trojaner aber um eine alte Version, die vor dem Bundesverfassungsgerichtsurteil eingesetzt wurde, sollte die Diskussion über zeitgenössische Werkzeuge der Verbrechensbekämpfung dort weitergeführt werden, wo sie vor den CCC-Enthüllungen aufgehört hat. Und sie sollte endlich zu Ergebnissen führen.”
Hier wird eine Verteidigungsstrategie ausprobiert. Es war eine Operation zu einem Zeitpunkt als man noch von einer rechtlichen Grauzone sprechen konnte.
http://www.welt.de/debatte/kommentare/article13650392/Staatstrojaner-offenbart-das-Dilemma-der-Behoerden.html?utm_medium=twitter
@wowy, ein Code ist ein Programm. Das Bundesinnenministerium ist da gut organisiert: http://www.bmi.bund.de/SharedDocs/StrukturAbteilungen/itstab.html?nn=109676 .
Danke für den Link, @Frank Luebberding.
@A.G. Ich weiß, dass ein Code ein Programm ist. Dennoch darf der Bund/ein Land dieses nicht ohne Rechtsgrundlage erstellen und anwenden.
Wo soll die Grenze zu anderen Programmen sein, @wowy? Der Code muss den gesetzlichen Vorgaben entsprechen – wie jedes andere Programm auch. Dafür ist das Bundesinnenministerium verantwortlich.
Enpörend das BKA arbeitet in Grauzonen?
Dafür ist das Justiz Ministerium verantwortlich… werden euch die Aparatschiks antworten…
@fl
Ich glaube die Antwort ist viel einfacher ein Trojaner ist billiger als ein BKA Beamter…
“Es war eine Operation zu einem Zeitpunkt als man noch von einer rechtlichen Grauzone sprechen konnte.” – Beweismittelmanipulation war auch vor dem BVerfG-Urteil keine Grauzone. Jetzt kommt es nur noch auf die Medien an, wie lange die am Ball bleiben und ob sie sich mit einem Bauernopfer zufrieden geben. Immerhin stehen prinzipiell auch ihr Informantenschutz und ihre Sonderrechte als Vierte Gewalt damit zur Debatte.
@fluebberding Zu unterscheiden ist zwischen der Vorgesetztenkontrolle (schaut das Innenministerium -Land oder Bund-ob die eigene Polizei ihre Arbeit richtig macht) und der rechtsstaatlichen Kontrolle.
“Wer kontrolliert die Kontrollierer” kann sich nur auf die rechtsstaatliche Kontrolle beziehen. Deshalb Legislative.
Die (strittige) Rechtsgrundlage: http://dejure.org/gesetze/StPO/100a.html
Mehr dazu: http://www.internet-strafrecht.com/online-durchsuchung-landestrojaner-bundestrojaner/internet-strafrecht/internetstrafrecht/
Der Tatort scheint sich der Datenschutzproblematik anzunehmen; das nenne ich mal schnell reagiert.
Frei statt Bayern
http://www.fr-online.de/politik/bundestrojaner-die-privaten-hinter-dem-bundestrojaner,1472596,10985154.html
http://de.wikipedia.org/wiki/Joachim_Herrmann_%28CSU%29
Schlaffe Allerwelts-statements der Pirtaenpartei zum Thema Bundesländertrojaner.
http://www.faz.net/frankfurter-allgemeine-zeitung/im-gespraech-sebastian-nerz-und-christopher-lauer-die-ueberwachung-laesst-sich-nicht-sinnvoll-begrenzen-11487835.html
So wird das nix, Freunde!
Das BKA dementiert den “Bundestrojaner”, es ist also sehr wahrscheinlich ein Bundesländertrojaner, da kann man doch blitzschnell in Berlin aktiv werden.
Und die Reaktion derjenigen die, am Ende der ganzen Kette, die Verantwortung haben, unserer Politiker?
Man ist empoert! Wei, wei, was san meer empeert!
Das sei ein ernst zu nehmender Vorgang, Leuthi-Schnarri ist beunruhigt und vermutlich konnte kein Deputierter die letzte Nacht schlafen. Vor Empoerung versteht sich.
Man mag sich das ganze Schmierentheater gar nicht mehr ankucken, alles schon gesehen, nichts davon ist neu. Aber empeert sind se… .
SMG
xxHyFoxx
Allerdings lohnt sich eine Unterscheidung, der Politiker, zumindest in diesem Fall.
Schnarri, zusammen mit einigen Gleichgesinnten aus ihrem mittlerweile exotischem Flügel der FDP, hat eine recht klare Linie zur Frage der Datenschnüffelei.
Dies gibt es in den anderen Parteien, auch bei den Grünen, nicht (von der Linken mal wieder abgesehen, die in diesem Punkt quasi nicht relevant wahrgenommen wird).
Bezeichnend dazu der Vorschlag der Netzkommission der SPD zur Vorratsdatenspeicherung: er geht hinter die Vorgaben des Verfassungsgerichts zurück.
Die FDP hätte eine Chance gehabt, nach dem Vorsitzenden-Wechsel, den dümmlichen Klientelstandpunkt zu verlassen und mit Bürgerfreundlicher Politik zu punkten.
Aber das ist vorbei, wenn sie jetzt dieses Thema hochziehen, nutzt es nur den Piraten und gräbt ihnen das letzte Wässerchen ab.
Ich rate mal wie die Geschichte ausgeht, stand im obn verlinkten Artikel der WELT schon drin:
” Sollten deutsche Ermittler auf eigene Faust mit einer lausig programmierten Software unterwegs gewesen sein, sind Konsequenzen unvermeidlich.”
Jede Wette man präsentiert der Öffentlichkeit ein Bauernopfer als Schuldigen?
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